Sehr geehrte Damen und Herren,
Laut der Verordnung des Sozialministeriums geht der Erlasse zur Untersagung des Betriebs von Einrichtungen der Tagespflegeeinrichtungen §71 SGB XI
zum Schutz vor Infektionen vor SARS-CO-2 (Corona-Verordnung §71 SGB XI) ab 20.03.2020. Dieser Erlass gilt mit sofortiger Wirkung und ist von den Einrichtungsträgern sofort umzusetzen.
Ab Freitag, 20.03.2020 sind unsere Einrichtungen somit für alle Besucher
geschlossen und diese werden somit nicht von unserem Fahrdienst abgeholt.
Falls Sie für Ihre Angehörigen eine Entlastungsmöglichkeit für zu Hause benötigen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
Ihre AWO-Öhringen